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March 02, 2018

BK - Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung: Vereinfachung des Vorgehens zur Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind

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BK - Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung: Vereinfachung des Vorgehens zur Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind
Bern, 02.03.2018 - Das Bundesgesetz und die Verordnung über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung regeln das Zugangsrecht zu den Abstammungsdaten für Personen, die aufgrund einer Samenspende geboren wurden. Die erste Generation von Betroffenen erreicht demnächst die Volljährigkeit und hat damit ein absolutes Recht auf Erhalt der Angaben. Ziel der Vorlage ist eine Vereinfachung des Vorgehens, indem die Mitteilung der Abstammungsdaten in Zukunft schriftlich erfolgt und die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht mehr persönlich auf dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen erscheinen muss.

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