BR - Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
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Bern, 14.02.2018 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 14. Februar 2018 verabschiedeten Botschaft festhält.
Der Bundesrat
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