BSV - Evaluationsbericht: «Nachhaltigkeit der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung»
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Bern, 14.12.2017 - Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein bis Ende Januar 2019 befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung besser vereinbaren können. Die vorliegende Studie zeigt, dass viele der Anbieter die Plätze ohne die Finanzhilfen nicht oder nur in einem deutlich geringeren Ausmass hätten schaffen können. Zudem wirken die Finanzhilfen langfristig. 96% der Kindertagesstätten und 94% der Einrichtungen für die schulergänzende Kinderbetreuung sind auch nach Auslaufen der finanziellen Unterstützung noch in Betrieb. Mit dem Impulsprogramm konnte damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wesentlich verbessert werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2018 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.13/17d).
Bundesamt für Sozialversicherungen
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