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December 06, 2017

BFS - Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) - Zulassung des BFS als Schweizer Vergabestelle der LEI

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BFS - Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) - Zulassung des BFS als Schweizer Vergabestelle der LEI
Neuchâtel, 06.12.2017 - (BFS) – Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist seit heute berechtigt, den Legal Entity Identifier (LEI), eine eindeutige Identifikationsnummer der Finanzmarktakteure, an Schweizer Unternehmen und Fonds zu vergeben. Die LEI trägt dazu bei, Risiken im Finanzsektor früher zu erkennen und die Finanzstabilität zu fördern, indem sie den Behörden und anderen Akteuren die zuverlässige Identifikation von Vertragspartnern ermöglicht.

Bundesamt für Statistik

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