BK - Totalrevision Verordnung zum Arbeitszeitgesetz
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Bern, 29.09.2017 - Das Arbeitszeitgesetz wurde teilrevidiert. Am 17. Juni 2016 fand die Schlussabstimmung der Teilrevision AZG im National- und Ständerat statt. Gestützt darauf ist nun auch die AZGV zu revidieren. Diese wird voraussichtlich zusammen mit der Revision des AZG im Dezember 2018 (zum Fahrplanwechsel) in Kraft treten. Die Hauptpunkte der Revision sind: Anpassungen an das teilrevidierte Gesetz, Anpassungen an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung und Ausnahmebestimmungen für besondere Verhältnisse.
Datum der Eröffnung: 29. September 2017
Vernehmlassungsfrist: 15. Januar 2018
Bundeskanzlei
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