BR - Verordnungsänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
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Bern, 28.06.2017 - Am 16. Juni 2017 hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, wie er das Gesetz (Ausländergesetz AuG) zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung auf Verordnungsstufe umsetzen will. Gestützt auf diesen Richtungsentscheid hat er in seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen eröffnet. Der Verordnungsentwurf sieht insbesondere die Einführung einer Stellenmeldepflicht in denjenigen Berufsarten vor, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote fünf Prozent erreicht oder überschreitet. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. September 2017.
Der Bundesrat
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