BR - Bundesrat fällt Grundsatzentscheide für ein modernes Erbrecht
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Bern, 10.05.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2017 die Vernehmlassungsergebnisse zur Modernisierung des Erbrechts zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Er hält an der vorgeschlagenen Verkleinerung der Pflichtteile der Nachkommen und an der Einführung des Unterhaltsvermächtnisses fest und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm noch im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten. Die technischen Punkte werden von der übrigen Vorlage getrennt und in einer zweiten Botschaft behandelt, die der Bundesrat 2019 verabschieden können sollte.
Der Bundesrat
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