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November 07, 2016

ESTV - Die ESTV erhebt keine Beschwerde an das Bundesgericht im Fall Amtshilfe UBS-Frankreich

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ESTV - Die ESTV erhebt keine Beschwerde an das Bundesgericht im Fall Amtshilfe UBS-Frankreich
Bern, 07.11.2016 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der UBS im Amtshilfeverfahren mit Frankreich Parteistellung eingeräumt wird, nicht ans Bundesgericht weiter.

Eidgenössische Steuerverwaltung

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