ESTV - Die ESTV erhebt keine Beschwerde an das Bundesgericht im Fall Amtshilfe UBS-Frankreich
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Bern, 07.11.2016 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem der UBS im Amtshilfeverfahren mit Frankreich Parteistellung eingeräumt wird, nicht ans Bundesgericht weiter.
Eidgenössische Steuerverwaltung
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