BR - Neue Ursprungsnachweise im Handel mit Entwicklungsländern
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Bern, 23.11.2016 - Der Bundesrat hat heute die Anpassung der Abkommen mit der Europäischen Union und mit Norwegen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystems genehmigt. Dies ebnet den Weg für die Einführung neuer Ursprungsnachweise im Warenverkehr mit den Entwicklungsländern ab 1. Januar 2017.
Der Bundesrat
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