BR - Bundesrat optimiert Missbrauchsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt
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Bern, 04.03.2016 - Der Bundesrat hat am 4. März 2016 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Mittels eines Aktionsplans soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessert werden. Zudem hat der Bundesrat heute die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Damit werden mehr Verstösse gegen das Entsendegesetz und gegen allgemeinverbindlich erklärte GAV aufgedeckt werden. Zuvor, bereits am 1. Juli 2015, verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes. Darin beschloss er, die Sanktionen für Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen. Der Nationalrat hat am 1. März 2016 dieser Änderung zugestimmt und die Botschaft angenommen.
Der Bundesrat
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