BR - Bundesrat spricht sich für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums aus
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Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) beizubehalten. Das geltende Moratorium soll im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GTG) bis 2021 verlängert werden. Weiter sollen die Grundsätze zum Schutz der gentechfreien Produktion und zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten (Koexistenz) präzisiert sowie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Anbaugebiete für gentechnisch veränderte Organismen auszuscheiden. UVEK und WBF werden in diesem Sinn eine Botschaft zur Anpassung des GTG ausarbeiten.
Der Bundesrat
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