BR - Bund schafft Grundlage für Zusammenarbeit mit Kantonen im Bildungsraum
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Bern, 24.06.2015 - Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 die Vernehmlassung zum Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG) eröffnet. Dem Bundesrat wird darin das Recht eingeräumt, mit den Kantonen für die Zusammenarbeit und die Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abzuschliessen. Diese ermöglicht im Sinne von Art. 61a der Bundesverfassung die bundesseitige Unterstützung bewährter Vorhaben von Bund und Kantonen zur Förderung der hohen Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Der Erlass löst das befristete Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz ab.
Der Bundesrat
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