BR - Personal des öffentlichen Verkehrs soll moderneres Arbeitsrecht erhalten
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Bern, 13.05.2015 - Für Angestellte im öffentlichen Verkehr gilt ein spezielles Arbeitszeitgesetz (AZG). Es gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb von Bahnen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen. Der Bundesrat hat heute die Botschaft für eine Teilrevision des AZG verabschiedet, um es der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Damit werden beispielsweise der Kreis der Betroffenen präzisiert und Vorschriften zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit geändert.
Der Bundesrat
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