BR - Für Sozialhilfeleistungen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist ab 2015 das EDA zuständig
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Bern, 05.11.2014 - Der Bundesrat hat heute eine Verordnung zur Verschiebung des Fachbereichs «Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer» vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ins Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verabschiedet. Die Integration wird per 1. Januar 2015 vollzogen. Sie erfolgt im Einklang mit dem neuen Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, das 2015 in Kraft treten wird. Das Auslandschweizergesetz sieht namentlich vor, dass das EDA die zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Schweizer Personen und Institutionen im Ausland ist («Guichet unique»).
Der Bundesrat
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