UVEK - Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
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Bern, 21.10.2014 - Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) muss infolge eines Urteils des Bundesgerichts teilweise revidiert werden. Bisher wurde die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen und Eisenbahnen weniger streng begrenzt als jene von neuen Anlagen. Diese Privilegierung muss laut dem Bundesgericht ein Ende haben, wenn eine alte Anlage wesentlich geändert wird. Das UVEK hat nun für die Revision dieser Verordnung die Anhörung eröffnet.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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