BR - Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten: Ergebnisse der Vernehmlassung
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Bern, 20.08.2014 - Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung für das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) Kenntnis genommen. Mit diesem neuen Gesetz soll die Motion Lombardi (12.3637) «Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten» umgesetzt werden. Das LadÖG sieht auf nationaler Ebene einen Mindeststandard für die Ladenöffnungszeiten an Werktagen vor. Detailhandelsunternehmen sollen alle die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offenzuhalten. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, bis Ende 2014 eine Botschaft zu erarbeiten.
Der Bundesrat
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