VBS - Armee zieht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter
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Bern, 18.06.2014 - Nach eingehender Analyse des Urteils und der Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts kommt die Armee im konkreten Fall eines Stellungspflichtigen aus dem Kanton Tessin erneut zu einer anderen Risikobeurteilung.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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