ESTV - Internationale Quellensteuerabkommen: Schweiz übermittelt Meldungen über Kapitaleinkünfte an Österreich
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Bern, 30.06.2014 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die freiwilligen Meldungen über die Offenlegung von Einkünften aus Vermögenswerten bei schweizerischen Zahlstellen an Österreich übermittelt. Auch an Grossbritannien sind entsprechende Meldungen weitergeleitet worden, wobei sich der Übermittlungszeitpunkt nach dem britischen Steuerjahr richtet. Gemäss den Quellensteuerabkommen haben die Betroffenen die Wahl zwischen einem Quellensteuerabzug auf Kapitaleinkünften und einer Meldung dieser Einkünfte an den Partnerstaat. Die von den schweizerischen Zahlstellen erhobene Quellensteuer hat die ESTV bereits am 31. März 2014 überwiesen. Mit den Überweisungen und der Übermittlung der Meldungen kommt die Schweiz Verpflichtungen nach, die in den Abkommen mit Österreich und mit Grossbritannien festgehalten sind.
Eidg. Steuerverwaltung
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