ESTV - FATCA-Abkommen: Informationsschreiben an Bankkunden
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Bern, 22.04.2014 - Das FATCA-Abkommen und das FATCA-Gesetz werden vor dem 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Umsetzung von FATCA sind die Banken gehalten, der amerikanischen Steuerbehörde IRS Informationen über US-Konten zu übermitteln. US-Bankkunden erhalten von ihrer Bank ein Schreiben, mit dem die Bank um Zustimmung zur Übermittlung von deren Kontodaten an den IRS ersucht. Diesem Schreiben ist ein Informationsschreiben der ESTV beigefügt. Es orientiert über den Ablauf eines möglichen Amtshilfeverfahrens unter dem FATCA-Abkommen. Die USA können um solche Amtshilfe jedoch erst nach Erhalt der aggregierten Meldungen von der Bank und nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. September 2009 ersuchen.
Eidg. Steuerverwaltung
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