BR - Bundesrat genehmigt Änderung der Fischereiverordnung
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Bern, 29.01.2014 - Das Angeln mit Widerhaken ist gemäss Tierschutzverordnung verboten. Ausnahmen davon sind in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei geregelt. Am 29. Januar 2014 hat der Bundesrat diese Verordnung geändert, damit die Kantone Inhabern des Sachkundeausweises das Angeln mit Widerhaken in bestimmten Gewässern erlauben können. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2014 in Kraft.
Der Bundesrat
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