ESTV - Internationale Quellensteuerabkommen: Erinnerung zur Anmeldung als Zahlstelle
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Bern, 27.11.2013 - Zahlstellen im Sinne der Abkommen mit Grossbritannien und Österreich müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) spätestens am Ende des Quartals anmelden, in dem sie Zahlungen an betroffene Personen geleistet oder für diese eingezogen haben. Zahlstellen, die sich noch nicht angemeldet haben und unter das Abkommen fallen, müssen sich mit dem Formular 680 anmelden. Das Formular ist zusammen mit den anderen Formularen betreffend die internationalen Quellensteuerabkommen auf der Website der ESTV unter obenstehendem Link aufgeschaltet. Informationen darüber, wer als Zahlstelle qualifiziert und anmeldepflichtig wird, finden sich ebenfalls dort.
Eidg. Steuerverwaltung
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