EFD - Inkrafttreten von vier revidierten Doppelbesteuerungsabkommen
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Bern, 01.11.2013 - Vier Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welche die Schweiz mit Portugal, Bulgarien, Slowenien sowie der Tschechischen Republik abgeschlossen hat, sind in Kraft getreten. Die vier Abkommen sind ab dem 1. Januar 2014 anwendbar. Sie enthalten alle eine Amtshilfeklausel gemäss OECD-Standard und tragen zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und diesen Staaten bei.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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