BR - Schärfere Massnahmen gegen Zwangsheirat gelten ab Sommer 2013
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Bern, 27.03.2013 - Der Bundesrat hat am Mittwoch das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. Die Vorlage beinhaltet Änderungen in verschiedenen Gesetzen und wird flankiert durch Anpassungen in bestehenden Verordnungen. Demnach ist eine Ehe, die unter Zwang geschlossen wurde, in Zukunft von Amtes wegen für ungültig zu erklären. Das Gleiche gilt für die eingetragene Partnerschaft. Zudem greifen schärfere Strafbestimmungen.
Der Bundesrat
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