BR - Meldepflicht für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
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Bern, 04.04.2012 - Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA müssen über die notwendigen Berufs-qualifikationen verfügen, wenn sie in einem in der Schweiz reglementierten Beruf tätig werden wollen. Um dies sicherzustellen, ist ein neues Meldeverfahren mit kurzen Fristen vorgesehen. Es gilt insbesondere für Dienstleistungen, die die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit tangieren. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft zur Aktualisierung von Anhang III des Freizügigkeitsabkommens Schweiz – EU an das Parlament überwiesen.
Der Bundesrat
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