BLW - Positive Entwicklungen in Agrarabkommen Schweiz – EU – Gegenseitige Anerkennung der Ursprungsbezeichnungen tritt in Kraft
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Bern, 20.10.2011 - Das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln wurde heute seitens der EU ratifiziert. Damit kann das Abkommen am 1. Dezember 2011 in Kraft treten. Es wird dem bilateralen Agrarabkommen als zwölfter Anhang angefügt. Auch bezüglich der anderen Anhänge sind wichtige Entwicklungen im Gang, wie der Gemischte Agrarausschuss im Rahmen seiner Sitzung vom 19. Oktober festhielt.
Bundesamt für Landwirtschaft
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