EDA - Belgien verzichtet auf die Weiterführung des Verfahrens gegen die Schweiz vor dem Internationalen Gerichtshof
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Bern, 25.03.2011 - Belgien hat dem Internationalen Gerichtshof mitgeteilt, dass es auf die Weiterführung des im Dezember 2009 gegen die Schweiz eingeleiteten Verfahrens verzichtet. Belgien hatte dem Bundesgericht vorgeworfen, es habe in seinem Urteil vom 30. September 2008 erklärt, die Schweiz würde den bevorstehenden Entscheid der belgischen Gerichte zur Schadenersatzpflicht der SAirGroup/SAirLines beim Konkurs von Sabena nicht anerkennen. Das Bundesgericht hatte jedoch nicht über die Anerkennung eines allfälligen zukünftigen belgischen Urteils entschieden.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
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