BR - Bundesrat verabschiedet Botschaft über neuen Steuerabzug für Aus- und Weiterbildungskosten
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Bern, 04.03.2011 - Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sollen künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu einem Maximalbetrag von 6000 Franken abgezogen werden können. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten verabschiedet. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird das Steuerrecht vereinfacht.
Der Bundesrat
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