EFD - Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich sind in Kraft
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Bern, 04.11.2010 - Das Zusatzabkommen zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Frankreich ist heute in Kraft getreten. Damit wird das erste Abkommen mit dem OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen rechtskräftig. Zu den wichtigsten Änderungen des revidierten DBA gehören auch vereinfachte Missbrauchsbestimmungen und eine Bestimmung, wonach Kapitalleistungen aus der zweiten Säule an in Frankreich ansässige Empfänger künftig durch die Schweiz besteuert werden können, sofern Frankreich sie nicht besteuert. Zudem können Pensionseinrichtungen neu von den Abkommensvorteilen profitieren.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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