SECO - Gegenseitige Anerkennung der Zulassungen für Biozidprodukte
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Bern, 18.10.2010 - Die Schweiz hat mit der EU den Einschluss eines neuen Kapitels über Biozidprodukte (d.h. Produkte zur Schädlingsbekämpfung im Nicht-Agrar-Bereich) in das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) ausgehandelt. Damit wird der gegenseitige Marktzutritt für Biozidprodukte verbessert. Gleichzeitig wurde das Kapitel über Motorfahrzeuge aktualisiert. Diese Änderungen treten am 18. Oktober 2010 in Kraft.
Staatssekretariat für Wirtschaft
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