ESBK - Spielautomaten "Tactilo": ESBK ruft das Bundesgericht an
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Bern, 01.03.2010 - Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) untersagte im Dezember 2006 den Betrieb von Geldspielautomaten des Typs "Tactilo". Die Lotteriegesellschaften und die Kantone fochten diese Verfügung an. Das Bundesverwaltungsgericht hiess deren Beschwerden im Januar 2010 gut und hob die Verfügung der ESBK auf. Gegen diesen Entscheid führt die ESBK nun Beschwerde beim Bundesgericht.
Eidg. Spielbankenkommission
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