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December 22, 2009

EFD - Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig

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Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig
Bern, 22.12.2009 - Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Natürliche Personen können ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern selber festlegen. Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetztes zwei Jahre Zeit, um die kantonalen Bestimmungen anzupassen.

Eidgenössisches Finanzdepartement

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