VBS - Risikosportarten: Bundesrat will kein Gesetz auf Bundesebene
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Bern, 26.08.2009 - Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Sicherheitsstandards und Haftungsfragen bei Risikosportarten wie Canyoning, River-Rafting oder Bungee-Jumping mit einem Bundesgesetz zu regeln. Er verweist in einem Schreiben an die Rechtskommission des Nationalrates auf kantonale Gesetzgebungen und auf die Selbstregulierung der Branche.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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