UVEK - NIS-Verordnung: Beurteilung benachbarter Mobilfunkantennen wird verbindlich geregelt
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Bern, 01.07.2009 - Das Bundesgericht hatte 2007 erörtert, ob benachbarte Mobilfunkantennen separat oder als Einheit zu beurteilen sind. Entsprechend wird die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angepasst. Der Bundesrat hat sie am 1. Juli 2009 auf den 1. September 2009 in Kraft gesetzt.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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