BAG - Anhörung zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen eröffnet
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Bern, 23.06.2009 - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat das Anhörungsverfahren zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen eröffnet. Die Verordnung konkretisiert insbesondere die Anforderungen an die Beschaffenheit von Raucherräumen und Raucherbetrieben sowie deren mechanische Belüftung. Damit präzisiert sie das am 3. Oktober 2008 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen.
Bundesamt für Gesundheit
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