EVD - Spezialfinanzierung für Begleitmassnahmen zugunsten des Agrarsektors
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Bern, 25.02.2009 - Zur Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit internationalen Abkommen sollen die Zolleinnahmen aus Agrarprodukten und Lebensmitteln in den Jahren 2009 bis 2016 in der Grössenordnung von anfänglich jährlich 400 Mio. Franken reserviert werden. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Konkrete Begleitmassnahmen werden beim Abschluss eines Abkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines WTO-Abkommens ergriffen.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
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