BSV - Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes am 1. Januar 2009
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Bern, 18.12.2008 - Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) tritt per 1. Januar 2009 in Kraft. Bis dahin müssen die Kantone ihre diesbezüglichen Gesetzgebungen an den vom FamZG vorgegebenen Rahmen anpassen. Alle Kantone haben die Gesetzgebungsarbeiten abgeschlossen und ihre Regelungen angepasst.
Bundesamt für Sozialversicherungen
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