UVEK - Kernkraftwerk Mühleberg: UVEK begrüsst Entscheid des Bundesgerichts über Betriebsbefristung
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Bern, 12.02.2008 - Für die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg ist nicht das gleiche Verfahren wie für die Erteilung einer Rahmenbewilligung gemäss Kernenergiegesetz (KEG) durchzuführen. Das UVEK hat das entsprechende Gesuch der BKW nach den Regeln über die Wiedererwägung von Verfügungen zu behandeln. Dies hat heute das Bundesgericht entschieden. Es wies damit eine entsprechende Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab. Dennoch begrüsst das UVEK dieses Urteil, denn es schafft für alle Beteiligten klare Verhältnisse.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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