SECO - Bundesgesetz zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete: Ergebnisse der Anhörung
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Bern, 19.10.2007 - Das Gesetz über die Regionalpolitik (SR 901.0) und sein Artikel 12, der die Bewilligung von Steuererleichterungen regelt, wird am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig, über eine Vollzugsverordnung zu verfügen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat Anfang Juli die Anhörung eröffnet zum Verordnungsentwurf sowie der neuen Abgrenzung der im Rahmen der neuen Regionalpolitik von Steuerleichterungen profitierenden Gebiete. Die Kantone konnten bis Ende September Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Anhörung liegen nun vor.
Staatssekretariat für Wirtschaft
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