EFD - Tunnelgebühren am Grossen St. Bernhard sollen wieder vereinheitlicht werden
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Bern - Auf den Tunnelgebühren am Grossen St. Bernhard soll beidseitig keine Mehrwertsteuer (MWST) mehr erhoben werden. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem entsprechenden Abkommen mit Italien dem Parlament zugeleitet. Dadurch sollen ungleiche Kosten für die Benutzer des Strassentunnels und Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden. Für die Schweiz ändert sich nichts: Die Eidg. Steuerverwaltung hat aus Gründen der Gleichbehandlung schon immer auf die Erhebung der MWST auf den Tunnelgebühren verzichtet. Italien aber musste die ebenfalls praktizierte Steuerbefreiung vorübergehend aufgeben, um EU-Recht nicht zu verletzen. Das am 31. Oktober 2006 in Rom unterzeichnete Abkommen bedarf in der Schweiz und in Italien der Zustimmung des Parlamentes.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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