EFD - Zusammenarbeit im Bereich Infrastruktur zwischen Bundesgerichten und EFD
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Bern - Der Bundesrat hat heute eine Vereinbarung zwischen dem Bundesgericht und dem Eidg. Finanzdepartement EFD betreffend Immobilienmanagement und Logistik genehmigt. Gleichzeitig stimmte er einer Verordnungsänderung zu, mit der das EFD die Kompetenz erhält, mit den eidgenössischen Gerichten Infrastrukturvereinbarungen abzuschliessen und diese zu ändern, ohne den Bundesrat konsultieren zu müssen. Ein zustimmender Bundesratsbeschluss ist allerdings erforderlich, sobald die Vereinbarung über administrativ-technische Fragen hinausgeht und bedeutende finanzielle Aufwendungen zur Folge hat.
Eidgenössisches Finanzdepartement
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