BFE - Kernkraftwerk Mühleberg: UVEK erhebt Beschwerde beim Bundesgericht
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Bern - Die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg kann nur in einem Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz (KEG) aufgehoben werden. Diese Auffassung vertritt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Deshalb zieht es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2007 ans Bundesgericht weiter.
Bundesamt für Energie
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