BR - Aushungern von Zivilpersonen soll weltweit als Kriegsverbrechen gelten: Bundesrat unterstützt Internationalen Strafgerichtshof
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Bern, 19.05.2021 - Die in Kriegen oft angewendete Taktik, Zivilpersonen auszuhungern, gilt in der Schweiz als Kriegsverbrechen. Auf Vorschlag der Schweiz haben im Dezember 2019 die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) diese Kriegsmethode auch in Bürgerkriegen zum Kriegsverbrechen erklärt – und nicht nur wie bisher in Kriegen zwischen Staaten. In seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat nun die Botschaft zur Genehmigung der entsprechenden Ergänzung des Statuts des ICC durch die Bundesversammlung verabschiedet. Mit einer Ratifizierung würde in der Schweiz keine Gesetzesänderung nötig. Doch würde dadurch der Schutz von Menschen in Kriegsgebieten verbessert. Dies entspricht auch den Zielen der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrats.
Der Bundesrat
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