SEM - China: Ohne Identifizierung können weggewiesene Personen die Schweiz nicht verlassen
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Bern-Wabern, 10.12.2020 - Die technische Vereinbarung, welche das EJPD und die chinesische Migrationsbehörde 2015 unterzeichnet haben, regelt die Abläufe bei der Identifizierung weggewiesener Personen, die mutmasslich aus China stammen. Die Vereinbarung ist – wie die übrigen rund 60 Abkommen der Schweiz in diesem Bereich – damit im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag, wonach das SEM zusammen mit den Kantonen sicherzustellen hat, dass Personen, welche die Schweiz verlassen müssen, auch tatsächlich weggewiesen werden können. Ohne die Identifizierung durch die Mitarbeiter der chinesischen Behörden kann die Wegweisung nicht vollzogen werden und diese Personen, die bei einer Rückkehr nicht bedroht sind, bleiben ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Zur Vereinbarung, die nicht mehr in Kraft ist, kursieren zahlreiche Fehlinformationen.
Staatssekretariat für Migration
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