BJ - Schweiz hat im Fall Al-Dulimi die EMRK verletzt
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Bern, 21.06.2016 - Die Schweiz hat bei der Umsetzung von Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats im Zusammenhang mit dem Irak-Embargo das Recht auf Zugang zu einem Gericht verletzt. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem heute in Strassburg verkündigten Urteil mit 15:2 Stimmen fest. Das Urteil ist endgültig und bestätigt das in der gleichen Sache gefällte Urteil einer Kammer des EGMR vom 26. November 2013. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das die Schweizer Regierung vor dem EGMR vertritt, nimmt das Urteil der Grossen Kammer mit Interesse zur Kenntnis.
Bundesamt für Justiz
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