EJPD - Übereinkommen gegen Menschenhandel: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
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Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats gegen Menschenhandel und zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz eröffnet. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Die Anforderungen des Übereinkommens werden von der schweizerischen Rechtsordnung bereits erfüllt – ausser im Bereich des ausserprozessualen Zeugenschutzes, der nun in einem neuen Bundesgesetz geregelt werden soll. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte März 2010.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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