UVEK - Bundesrat will für Zeit nach 2012 das CO2-Gesetz revidieren und verabschiedet energiepolitische Aktionspläne
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Bern, 21.02.2008 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 zur weiteren Klimapolitik eine Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2012 in die Wege geleitet. Die Schweiz soll sich dabei an den Reduktionszielen der EU orientieren. Diese will bis 2020 ihre Treibhausgase um mindestens 20 Prozent verringern. Der Bundesrat will in einer Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes verschiedene Instrumente zur Diskussion stellen. So etwa eine Klimalenkungsabgabe, allenfalls mit einer Teilzweckbindung, mit welcher Massnahmen in der Schweiz finanziert werden könnten. Ebenfalls soll in der Vernehmlassung zur Idee einer klimaneutralen Schweiz Stellung genommen werden können. Zudem werden technische Regulierungen vorgeschlagen. Für die Zeit bis 2012 will der Bundesrat das CO2-Reduktionsziel des CO2-Gesetzes mit einer Neuregelung des Klimarappens erreichen. Weiter hat er die Massnahmen aus den Aktionsplänen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien beschlossen. Mit diesem Massnahmenpaket soll die Energieversorgung nachhaltig sichergestellt, der Klimawandel bekämpft und die Abhängigkeit vom Erdöl reduziert werden.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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